Beiträge und sonstige Pflichten

Beitragssätze 2012

Monatsbeitrag

Kinder und Jugendliche* 11,-- € (Quartalsbeitrag 33,-- €)

Erwachsene                       14,-- € (Quartalsbeitrag 42,-- €)

* gilt auch für Azubis, Schüler über 18 Jahre, FSJ, BDF und Studenten (bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung)

Der monatliche Beitrag reduziert sich ab der zweiten Mitgliedschaft pro Familie um je 1,-- € je weiteres Mitglied.

Abbuchung
Die Abbuchung des Quartalsbeitrages erfolgt immer zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Jahres.

Aufnahmegebühr
Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr pro Familie in Höhe von 30,-- € erhoben. Bei Mitgliedern zur Probe (G-Jugend) wird die Gebühr erst nach Ablauf der sechsmonatigen Probezeit fällig und abgebucht.

Sonderbestimmungen
Lt. § 11 der Satzung des Buchholzer FC in der Fassung vom 31.03.2011 sind für bestimmte einzelne Zwecke Sonderbeiträge, Umlagen und Abgaben zu entrichten sowie Arbeitsleistungen für die Gemeinschaftseinrichtungen des Vereins zu erbringen. Anlass, Umfang, Dauer und Höhe werden in der Jahreshauptversammlung des Vereins beschlossen.

Arbeitsleistung 2012
Jedes Mitglied erbringt im Jahr 2012 eine Arbeitsleistung von 4 Stunden.
Der Einsatz beim Buchholzer Stadtfest kann darauf nicht angerechnet werden.
Von der Arbeitsleistung ausgenommen sind alle Mitglieder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die, denen ein Arbeitsdienst nicht zugemutet werden kann (ggf. Nachweis).
Für einen nicht erbrachten Arbeitsdienst wird eine Gebühr in Höhe von 5,-- € pro Stunde erhoben.

Hinweis zu den Beiträgen
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung werden die Vereinsbeiträge von der ARGE bei entsprechender Beantragung übernommen.
Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein entsprechend begründeter Antrag an den Vorstand des BFC gestellt werden, der dann im Einzelfall entscheidet.

Die Geschäftsstelle des Buchholzer FC befindet sich am Holzweg 8, 21244 Buchholz.

 

Sponsoren

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